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06 - lebende pflanzen und waren des blumenhandels
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06.01 - knollen und wurzeln - bulben, zwiebeln, knollen, wurzelknollen und wurzelstöcke, ruhend, im wachstum oder in blüte sowie zichorienpflanzen und zichorienwurzeln (ausg. zwiebeln, wurzeln und knollen, die zu ernährungszwecken verwendet werden sowie zichorienwurzeln der varietät cichorium intybus sativum)
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06.02 - weitere live-pflanzen - pflanzen, lebend einschl. ihrer lebenden wurzeln, stecklinge und pfropfreiser sowie pilzmycel (ausg. bulben, zwiebeln, knollen, wurzelknollen und wurzelstöcke sowie zichorienpflanzen und wurzeln)
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06.03 - schnittblumen - blumen und blüten sowie deren knospen, geschnitten, zu binde oder zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
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06.04 - laub - blattwerk, blätter, zweige und andere pflanzenteile, ohne blüten und blütenknospen sowie gräser, moose und flechten, zu binde oder zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
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