-
23 - rückstnde und abflle der lebensmittelindustrie; zubereitetes futter
-
23.01 - tiermehl und pellets - mehl und pellets von fleisch, von schlachtnebenerzeugnissen, von fischen oder von krebstieren, von weichtieren oder von anderen wirbellosen wassertieren, ungenießbar; grieben [grammeln]
-
23.02 - kleie - kleie und andere rückstände, auch in form von pellets, vom sichten, mahlen oder von anderen bearbeitungen von getreide oder hülsenfrüchten
-
23.03 - starch rückstands - rückstände aus der stärkegewinnung und ähnl. rückstände, ausgelaugte rübenschnitzel, bagasse und andere abfälle aus der zuckergewinnung, treber, schlempen und abfälle aus brauereien oder brennereien, auch in form von pellets
-
23.04 - sojamehl -
-
23.05 - erdnussöl mahlzeit -
-
23.06 - andere pflanzliche rückstände - ölkuchen und andere feste rückstände aus der gewinnung pflanzlicher fette oder öle, auch gemahlen oder in form von pellets (ausg. von sojaöl und erdnussöl)
-
23.07 - wein lees -
-
23.08 - andere pflanzliche rückstände und abfälle -
-
23.09 - tiernahrung - zubereitungen von der zur fütterung verwendeten art
-
Rückkehr